Schimmel in der Wohnung: Ihre Rechte als Mieter
Veröffentlicht am 1. März 2026
Wann haftet der Vermieter für Schimmel?
Schimmel in der Mietwohnung ist ein ernstzunehmender Mangel. Nach § 536 BGB haben Mieter das Recht auf eine mängelfreie Wohnung. Tritt Schimmel aufgrund baulicher Mängel auf – etwa durch undichte Fenster, fehlende Dämmung oder defekte Abdichtungen – ist der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet.
Schimmel durch Baumängel vs. falsches Lüften
Vermieter argumentieren häufig, der Schimmel sei durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten entstanden. Doch die Beweislast liegt beim Vermieter: Er muss nachweisen, dass der Mieter den Schimmel verursacht hat. Kann er das nicht, wird ein baulicher Mangel vermutet.
- Bauliche Ursachen: Wärmebrücken, undichte Fugen, mangelnde Belüftung in Bädern ohne Fenster
- Verhalten des Mieters: Nur bei nachweislich unzureichendem Lüften (z.B. dauerhaft geschlossene Fenster bei hoher Feuchtigkeitsproduktion)
Welche Mietminderung ist bei Schimmel möglich?
Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Befalls ab. Gerichte haben in der Vergangenheit je nach Schwere zwischen 5 % und 100 % Mietminderung zugesprochen:
- Leichter Schimmel in einem Raum: ca. 5–10 %
- Großflächiger Befall im Schlafzimmer: ca. 15–20 %
- Gesundheitsgefährdender Schimmel in mehreren Räumen: bis 50 %
- Wohnung unbewohnbar: bis 100 %
So gehen Sie richtig vor
- Dokumentieren Sie den Schimmel – Fotos mit Datum, Größe der betroffenen Fläche
- Mängelanzeige an den Vermieter – Schriftlich per Einschreiben, mit Fristsetzung zur Beseitigung
- Mietminderung ankündigen – Nach Ablauf der Frist können Sie die Miete mindern
Wichtig: Melden Sie den Schimmel sofort Ihrem Vermieter. Wer einen Mangel verschweigt, riskiert Schadensersatzansprüche.
Haben Sie dieses Problem?
Schimmel in der Wohnung? Fordern Sie Mängelbeseitigung und Mietminderung.
Jetzt Brief erstellen →