Mietminderung bei Aufzugsausfall Celsiusstr. 56, 12207 Berlin
Aufzug in der Celsiusstr. 56 wiederholt außer Betrieb? Als HOWOGE-Mieter könnten Sie Anspruch auf eine nachträgliche Mietminderung seit 2023 haben — fordern Sie jetzt Ihren Anspruch ein.
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hiermit fordere ich Sie auf, eine nachträgliche Mietminderung gemäß § 536 Abs. 1 BGB für die wiederholt aufgetretenen Ausfälle eines der beiden Aufzüge im Wohnhaus Celsiusstr. 56 vorzunehmen.
Seit 2023 war einer der beiden Aufzüge in unserem Haus wiederholt über längere Zeiträume außer Betrieb. Der Ausfall eines Aufzugs stellt einen erheblichen Mangel der Mietsache dar, da er die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung einschränkt — insbesondere für Mieter in den oberen Stockwerken. Auch bei Betrieb des zweiten Aufzugs entstehen erhebliche Wartezeiten und Einschränkungen.
Ich bitte Sie daher:
1. Mir das Störungsprotokoll (Aufzugsstörungen) ab dem 01.01.2023 bis heute zur Verfügung zu stellen. 2. Auf Grundlage dieser Daten eine nachträgliche Mietminderung für alle Ausfallzeiträume unter Berücksichtigung meines Stockwerks zu berechnen. 3. Den sich ergebenden Betrag mit der nächsten Mietzahlung zu verrechnen oder auf mein Konto zu überweisen. IBAN: __________________________________________________
Ich setze Ihnen hierfür eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens.
Sollte innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme oder kein Berechnungsvorschlag erfolgen, werde ich eine Kopie dieses Schreibens an die Geschäftsführung der HOWOGE richten und mir weitere rechtliche Schritte vorbehalten, einschließlich der Einschaltung eines Mietervereins sowie gegebenenfalls gerichtlicher Maßnahmen.
Dieses Schreiben stellt keine Rechtsberatung dar. mietminderung.online ist ein Dokumentengenerator und kein Rechtsanwalt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Datenschutzerklärung