Mietminderung — Ihr gutes Recht
Erstellen Sie ein rechtssicheres Schreiben an Ihren Vermieter.
- Kostenlos
- Online
- Fertig in 10 Minuten
- Ohne Anwalt
- Basierend auf §536 BGB
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Wir erstellen ein rechtssicheres Schreiben basierend auf aktueller Rechtsprechung
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Sie erhalten das PDF per E-Mail und senden es an Ihren Vermieter
Warum unser Service?
| Anwalt | Unser Service | Mieterverein | |
|---|---|---|---|
| Kosten | Ab 200 € | Kostenlos oder 9,99 € | 60–90 € / Jahr |
| Dauer | Wochen | 10 Minuten | Wartezeit nach Beitritt |
| Ablauf | Persönlicher Termin | Online | Mitgliedschaft nötig |
| Ohne Termin | Nein | Ja | Nein |
| Verfügbarkeit | Bürozeiten | 24/7 | Bürozeiten |
| Rechtssicheres Schreiben | ✓ | ✓ | ✓ |
Mietminderung online — kostenlos und ohne Anwalt
Liegt ein erheblicher Mangel in Ihrer Wohnung vor, haben Sie als Mieter das Recht auf Mietminderung nach § 536 BGB. Dafür brauchen Sie keinen Anwalt — ein korrektes Schreiben an den Vermieter genügt.
Unser Service hilft Ihnen dabei: Berechnen Sie die mögliche Minderungshöhe mit dem Mietminderungs-Rechner, prüfen Sie vergleichbare Gerichtsurteile in der Mietminderungstabelle und erstellen Sie ein rechtssicheres Schreiben — als PDF per E-Mail, kostenlos.
Das sagen unsere Nutzer
Echte Erfahrungen von Mietern, die ihre Rechte durchgesetzt haben.
Häufige Fragen
- Was ist eine Mietminderung?
- Eine Mietminderung ist die gesetzliche Möglichkeit, die Miete zu kürzen, wenn die Wohnung Mängel aufweist. Grundlage ist §536 BGB: Liegt ein erheblicher Mangel vor, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränkt, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert.
- Kann mein Vermieter mich kündigen, wenn ich die Miete mindere?
- Nein. Mietminderung ist Ihr gesetzliches Recht nach §536 BGB. Eine Kündigung wegen berechtigter Mietminderung ist unwirksam. Wichtig: Dokumentieren Sie den Mangel sorgfältig und setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung.
- Muss ich den Vermieter vorher informieren?
- Ja. Nach §536c BGB sind Sie verpflichtet, dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen (Mängelanzeige). Ohne Mängelanzeige kann Ihr Minderungsrecht eingeschränkt werden, und Sie können sogar schadensersatzpflichtig werden. Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen, den Mangel genau beschreiben und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen -- in der Regel 14 Tage.