mietminderung

Mietminderung — Ihr gutes Recht

Erstellen Sie ein rechtssicheres Schreiben an Ihren Vermieter.

  • Kostenlos
  • Online
  • Fertig in 10 Minuten
  • Ohne Anwalt
  • Basierend auf §536 BGB

So funktioniert's

1

Problem beschreiben

Wählen Sie Ihr Problem und beantworten Sie wenige Fragen

2

Brief generieren

Wir erstellen ein rechtssicheres Schreiben basierend auf aktueller Rechtsprechung

3

Abschicken

Sie erhalten das PDF per E-Mail und senden es an Ihren Vermieter

Warum unser Service?

AnwaltUnser ServiceMieterverein
KostenAb 200 €Kostenlos oder 9,99 €60–90 € / Jahr
DauerWochen10 MinutenWartezeit nach Beitritt
AblaufPersönlicher TerminOnlineMitgliedschaft nötig
Ohne TerminNeinJaNein
VerfügbarkeitBürozeiten24/7Bürozeiten
Rechtssicheres Schreiben

Mietminderung online — kostenlos und ohne Anwalt

Liegt ein erheblicher Mangel in Ihrer Wohnung vor, haben Sie als Mieter das Recht auf Mietminderung nach § 536 BGB. Dafür brauchen Sie keinen Anwalt — ein korrektes Schreiben an den Vermieter genügt.

Unser Service hilft Ihnen dabei: Berechnen Sie die mögliche Minderungshöhe mit dem Mietminderungs-Rechner, prüfen Sie vergleichbare Gerichtsurteile in der Mietminderungstabelle und erstellen Sie ein rechtssicheres Schreiben — als PDF per E-Mail, kostenlos.

Das sagen unsere Nutzer

Echte Erfahrungen von Mietern, die ihre Rechte durchgesetzt haben.

Artur K.

Einer von zwei Aufzügen war monatelang defekt. Schreiben an die Howoge geschickt – 165 € Mietminderung erhalten. Nicht viel, aber es hat funktioniert.

Aufzug
Dmitri W.

Die Therme hat im Winter ständig ausgesetzt – mal Heizung, mal Warmwasser. Mietminderungsschreiben geschickt und 1.500 € für zwei Monate zurückbekommen.

Heizung / Warmwasser
Maria S.

Wasserschaden durch undichtes Dach. Das Schreiben war professionell formuliert und hat den Vermieter sofort zum Handeln gebracht.

Wasserschaden / Feuchtigkeit

Häufige Fragen

Was ist eine Mietminderung?
Eine Mietminderung ist die gesetzliche Möglichkeit, die Miete zu kürzen, wenn die Wohnung Mängel aufweist. Grundlage ist §536 BGB: Liegt ein erheblicher Mangel vor, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränkt, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert.
Kann mein Vermieter mich kündigen, wenn ich die Miete mindere?
Nein. Mietminderung ist Ihr gesetzliches Recht nach §536 BGB. Eine Kündigung wegen berechtigter Mietminderung ist unwirksam. Wichtig: Dokumentieren Sie den Mangel sorgfältig und setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung.
Muss ich den Vermieter vorher informieren?
Ja. Nach §536c BGB sind Sie verpflichtet, dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen (Mängelanzeige). Ohne Mängelanzeige kann Ihr Minderungsrecht eingeschränkt werden, und Sie können sogar schadensersatzpflichtig werden. Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen, den Mangel genau beschreiben und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen -- in der Regel 14 Tage.